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Ihre Tiefgaragen und Ihre Parkhäuser

Bitte beachten Sie: In unseren Tiefgaragen sind nur Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von maximal 1,90 Meter (inklusive Aufbauten), im Parkhaus Massener Straße von maximal 2,00 Meter und im Parkhaus Neue Mühle von 2,20 Meter zulässig. Das Parken mit Anhängern ist in allen unseren Einrichtungen nicht gestattet. Zudem sind alle Tiefgaragen und die Parkhäuser durch Video-Überwachung gesichert.

Alle Bereiche der Tiefgarage und der Parkhäuser werden videoüberwacht.
Die Mietverträge für die Parkeinrichtungen finden alle Interessenten in unserer Rubrik Verträge Parkkarten.

Wenn Sie auf die Marker zeigen oder auf dem Smartphone den Marker antippen, wird Ihnen die Anzahl freier Parkplätze angezeigt.