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Anfahrt

Ihre Tiefgaragen und Ihre Parkhäuser

Bitte beachten Sie: In unseren Tiefgaragen sind nur Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von maximal 1,90 Meter (inklusive Aufbauten), im Parkhaus Massener Straße von maximal 2,00 Meter und im Parkhaus Neue Mühle von 2,20 Meter zulässig. Das Parken mit Anhängern ist in allen unseren Einrichtungen nicht gestattet. Zudem sind alle Tiefgaragen und die Parkhäuser durch Video-Überwachung gesichert.

Alle Bereiche der Tiefgarage und der Parkhäuser werden videoüberwacht.
Die Mietverträge für die Parkeinrichtungen finden alle Interessenten in unserer Rubrik Verträge Parkkarten.

Tiefgarage am Bahnhof

Tiefgarage am Neumarkt

Tiefgarage Flügelstraße

Parkhaus Massener Straße

Parkhaus Neue Mühle